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Anlage eines Lerchenfensters
Kulturen:
Anlage am besten in Wintergetreide, Raps und Mais
Schlaggröße:
Am besten eignen sich Schläge ab 5 ha.
Anzahl:
Empfohlen werden 2 Lerchenfenster pro Hektar, das entspricht einem Ernteausfall von nur rund 5 Euro pro Hektar.
So wirds gemacht:
Sämaschine für einige Meter anheben, so dass ein aussaatfreies Fenster von ungefähr 20m² entsteht. Bei einer Arbeitsbreite von 3m müsste man die Sämaschine für 6−8m ausheben; bei 4m Arbeitsbreite für 4−6m und bei 6m Arbeitsbreite für 3−4m Länge. Die Lerchenfenster können ansonsten wie der Rest des Feldes bewirtschaftet werden, inklusive Pflanzenschutzmaßnahmen. Sie wirken sich somit auch in der Fruchtfolge nicht negativ aus, weil Unkräuter nicht vermehrt aufkommen.
Achtung:
Möglichst großen Abstand zu den Fahrgassen lassen, die Lerchenfenster sollten außerdem mindestens 25m vom Ackerrand und 50m von Feldgehölzen und anderen hohen Strukturen entfernt sein! Der Abstand zu den Fahrgassen und Feldrändern dient dazu, Nesträuber wie Füchse fernzuhalten. Außerdem hält die Feldlerche ohnehin 50 bis 100m Abstand von Vertikalstrukturen. Diese können zudem Rabenkrähen als Ansitzwarten dienen und ebenfalls den Bruterfolg im Lerchenfenster gefährden.
Quelle: www.bauernverband.de
Pressemitteilung 11/09
NABU ruft zur Anlage von „Lerchenfenstern“ auf
Kreis Gießen. Die Artenvielfalt ist nicht nur in fernen Ländern gefährdet − bedrohte Arten gibt es auch vor unserer Haustür. Dazu gehört die Feldlerche, ein Charaktervogel offener Landschaft. Der Deutsche Bauernverband und der Naturschutzbund NABU haben zum Schutz der Feldlerche nun ein gemeinsames Projekt gestartet: Landwirte sollen bei der Aussaat so genannte „Lerchenfenster“ anlegen − und so durch einfaches Anheben der Sämaschine freie Flächen von etwa 20 Quadratmetern in ihren Getreidefeldern lassen. Die Aktion wird auch vom örtlichen Bauernverband Gießen/Wetzlar/Dill (KBV) und dem NABU Kreisverband Gießen sowie den jeweiligen Landesverbänden unterstützt.
„Die Aktion ist auf die freiwillige Mithilfe der Landwirte angewiesen“, erläuterte NABU−Pressesprecher Tim Mattern. Als Anerkennung können die teilnehmenden Landwirte ein Hinweisschild zur Aufstellung am Ackerrand erhalten. „Zwar gibt es in anderen Bundesländern Entschädigungszahlungen für ähnliche Projekte, in Hessen derzeit jedoch noch nicht.“ Es wird empfohlen, pro Hektar zwei Lerchenfenster anzulegen, um den Bruterfolg der Feldlerche deutlich zu erhöhen. Am besten seien möglichst große Schläge geeignet. Der Ernteausfall betrage dann rund 5 Euro pro Hektar. Zudem sei es kein Mehraufwand, da die offene Stelle weiterhin wie der Rest des Feldes bewirtschaftet werden könne. „Und wenn in jedem der zahlreichen Ackerbaubetriebe des Kreises Gießen wenigstens zwei Lerchenfenster angelegt würden, wäre nicht nur dieser schönen Vogelart schon viel geholfen.“ Beispielsweise würden auch Rebhuhn und Feldhase von der Maßnahme profitieren.
Der Rückgang der Feldlerche ist insbesondere durch die Umstellung von Sommer− auf Wintergetreide verursacht. Das Wintergetreide hat durch die frühere Aussaat einen Entwicklungsvorsprung vor dem Sommergetreide. In den dichten Beständen kann die Feldlerche nur noch wenig Nahrung für ihre Jungen finden, da sie dafür eher offenen Boden benötigt. Außerdem werden mit dem Fortschreiten der Brutzeit vermehrt Nester in den Fahrspuren angelegt, weil die Lerchen einen offenen Anflug an das Nest benötigen. Hier werden die Kinderstuben aber häufig von Nesträubern gefunden oder überfahren.
Der NABU Kreisverband Gießen regt darüber hinaus die Anlage von einen Meter breiten Ackerrandstreifen an, insbesondere dort, wo Rebhühner und Hasen vorkommen oder auch wo viele Spaziergänger unterwegs sind. „In der zum Teil strukturarmen Landschaft ausgedehnter Ackerbaugebiete entstehen dann bunte Blühstreifen. Diese dienen Insekten und somit wieder vielen Tieren der Feldflur als Nahrung“, so der Agrarwissenschaftler Mattern. Nicht zu letzt könnten sich auch die Menschen daran erfreuen und am Wegrand einen bunten Blumenstrauß mit Kornblumen und Klatschmohn, die vielerorts schon fast verschwunden sind, pflücken.
Zudem könnten Maßnahmen wie die Anlage von Lerchenfenstern oder Randstreifen auch in die Pachtverträge eingebunden werden, insbesondere auf Flächen von Kommunen. „Als Vorbild für andere Kommunen könnte die Stadt Lich gelten: in den Pachtverträgen für städtisches Grünland ist vorgeschrieben, dass dort nicht gedüngt werden darf“, verdeutlichte der NABU. Viele Pflanzen− und Tierarten, die auf nährstoffarme Standorte angewiesen sind, können auf den städtischen Flächen bei Lich − im Herzen der Natur − gut gedeihen.
Weiterführende Links und Tipps zur Anlage der Lerchenfenster im Internet unter www.NABU−Giessen.de/Lerche
Tipps für kleine Naturschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft: www.NABU−Giessen.de/Landwirtschaft