Der NABU-Kreisverband Gießen sieht die jüngsten Entwicklungen in der Etablierung immer mehr alternativer Energieformen mit immer größerem Flächenverbrauch äußerst kritisch. Waren es bisher Windkraftanlagen, die in sensiblen Bereichen errichtet wurden und weiterhin werden und dabei zu Flächenversiegelungen, Waldvernichtung und anderen Kollateralschäden führen, so ist mit dem Energiebeschleunigungsgesetz der Bundesregierung auch ein Run auf Freiflächen für Photovoltaikanalgen entstanden. Diese werden immer mehr und immer größter geplant, wie jetzt der Solarpark Odenhausen Lumda oder auch bei Climbach am Busecker Weg. Photovoltaik ist die naturverträglichste Energienutzungsform, wenn sie auf Dächern etc. installiert wird. Im Freiland wird jedoch zu viel Fläche benötigt. Diese wird der Landwirtschaft und weiteren Nutzungsinteressen in diesem schon so stark genutzten Land entzogen. Photovoltaik benötigt beispielsweise die 30-fache Fläche im Vergleich zur Windkraft, um dieselbe Strommenge zu erzeugen. Daher ist sie in dieser Größenordnung im Außenbereich obsolet.

Die Planung einer Teilversiegelung von 27 ha Ackerflächen im Außenbereich wird vom NABUKreisverband gänzlich abgelehnt. Es handelt sich um ein völlig überdimensioniertes Projekt im ländlichen Raum mit kleindörflichen Strukturen und einem der letzten noch weitgehend naturnahen Bachtal, welches durch das Vorhaben nicht nur in landschaftsästhetischer Hinsicht, sondern auch aus Naturschutzgründen starke negative Auswirkungen haben wird.

Die Anlagen werden von Odenhausen Lda. und Geilshausen zu sehen sein. In dieser Größenordnung würden die Anlagen eine verheerende Wirkung auch für den Artenschutz haben. Das Appenborntal und dabei inbegriffen auch die hier zur Disposition stehenden Flächen werden von einigen seltenen Arten als wichtiges Nahrungsgebiet und auch als Brutgebiet genutzt. Diese Arten werden auch auf den hier beplanten Flächen angetroffen. Als Brutvögel kommt der Neuntöter im Gebiet vor. Zusätzlich spielt es als Rast- und Überwinterungsgebiet für eine große Reihe an Vogelarten eine wichtige Rolle. Mitglieder unserer Organisation beobachten hier seit Jahrzehnten die Vogelwelt. Es liegen dem Kreisverband langjährige Datenreihen dazu vor.

Eine ordnungsgemäße Alternativenprüfungen ist nicht erfolgt. Es handelt sich um ein nicht privilegiertes Vorhaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sogar Verschattungen oder die Verlagerung von Niederschlagseinträgen Teil des naturschutzrechtlichen Eingriffs sein können. Denn die Überdachung durch die Paneele erweist sich jedenfalls als eine Veränderung der Gestalt bzw. Nutzung von Grundflächen.

Im Kern gilt: Die planerischen Aussagen sind auf eine möglichst schonende Behandlung von Natur und Landschaft auszurichten.

Konkrete Festsetzungen, wie das Projekt umgesetzt werden soll, fehlen weitgehend.

Es ist auch nicht Vermeidbarkeitsprüfung erfolgt, ob die Gemeinde tatsächlich den geringstmöglichen
Eingriff im Sinne einer naturverträglichen Ausgestaltung verursacht, die dieses planungsrechtlich
absichert.
Der NABU-Kreisverband appelliert dringend an die Verantwortlichen, von einer weiteren Planung in
dieser Größenordnung abzusehen und stattdessen bereits versiegelte Flächen mit
Photovoltaikanlagen zu bebauen. Dazu gehören Wohnhäuser, aber vor allem Gewerbeflächen und
Parkplätze. Im ländlichen Raum geht es nicht nur um ökonomische Vorteile, sondern auch um den
Erhalt ländlicher Strukturen, die eine lebenswerte Umgebung bieten. Das ist der Grund, warum
Menschen hier leben und die Gegend schätzen. Diese Grundlagen werden hier deutlich entwertet.
Diese Feststellungen gelten im gleichen Sinne auch für die Gemarkung Climbach am Busecker Weg.
Letztendlich führen Photovoltaikanlagen im Freiland aufgrund ihrer überwiegenden
Verschattungswirkung zu einer Teilversiegelung, zur Verdrängung von Tier- und Pflanzenarten und
stehen so einer anderen Nutzung nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung. Das können wir uns in
diesem schon so stark genutzten Land in dieser Größenordnung nicht leisten