Pressemitteilung im Gießener Anzeiger am 05.03.2025

In einer Pressemitteilung äußert sich der Naturschutzbeirat (NBR) des Kreises Gießen zu der aktuellen Naturschutzpolitik und zieht Bilanz nach einem Jahr der neuen hessischen Landesregierung. Nach Ansicht des NBR wurde eine komplett neue, auf die Interessen der Landnutzer ausgerichtete Naturschutzpolitik eingeleitet.

Hierzu zählt unter anderem die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz verbunden mit dem Wunsch auf Regulierung. Außerdem wurden die Zuständigkeiten für den Wolf vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auf Hessen-Forst übertragen. Ehrenamtlich tätige Wolfsberater werden von der hessischen Landesregierung nicht einbezogen. Dieses ist nicht zielführend auf die Biologie der Art und ihren Wert für die Tier- und Pflanzenwelt ausgerichtet, sondern bedient lediglich einseitig Ängste und Wünsche von Tierhaltern.

Es erfolgt keine Umsetzung des Schutzprogramms für windenergiesensiblen Tierarten.

Es ist kein Bekenntnis zum Ausbauziel von 25 % Ökolandbau, kein Pestizidreduktionsplan sowie keine Einberufung eines runden Tisches von Landwirtschaft und Naturschutz erfolgt.

Es gibt keine Rechtsverordnungen für Biosphärenreservate/-gebiete.

Es erfolgte eine Streichung von Finanzierungen des HLNUG um 40 %, ein Stopp der Naturschutzförderungen von Naturschutzverbänden und es bestehen Unsicherheiten, ob noch Mittel aus der Biodiversitätsstrategie zu Verfügung stehen. Somit können wichtige Maßnahmen wie z.B. die Pflege und Nachpflanzungen in Streuobstgebieten derzeit nicht mehr oder nur noch verringert in Eigeninitiative durchgeführt werden. Ebenso fehlen Strategien zu Moorrenaturierungen, Hessischem Klimaplan, Vorgaben zum Insektenmonitoring und Verminderung des Insektensterbens. Damit werden Vorgaben der EU zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie und zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur nicht umgesetzt, was in Anbetracht mehrerer anhängiger Strafverfahren durch die EU sehr unverständlich ist.

Scharf zu kritisieren ist die Weigerung der Einsetzung von Naturschutzbeiräten auf der mittleren Ebene der Regierungspräsidien, die im neuen Hessischen Naturschutzgesetz verbindlich vorgeschrieben ist und von den Regierungspräsidien dennoch nicht umgesetzt wird, wie kürzlich nochmals vom Regierungspräsidenten Dr. Ullrich bestätigt.

So ergibt sich ein Gesamtbild, dass die derzeitige hessische Landesregierung den Anforderungen im Umwelt-, Klima- und Naturschutz nicht gewachsen scheint, was zu einem Rückschritt in all diesen Bereichen führt und somit zu Lasten von zukünftigen Generationen gehen wird.