Zu o.g. Planwerk nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Regionalplan Mittelhessen ist weiterhin ein nur unwesentlich gebremster Verbrauch für „Vorrangflächen für Industrie− und Gewerbe“ vorgesehen. Das ist keine zukunftweisende Planung in Anbetracht von Artenschwund, Klimakatastrophe, Überschwemmungen und Wasserversorgungsproblemen. Diese Probleme werden zwar in der Einleitung des Planes selbst beschrieben, dann aber darauf in keiner Weise ausreichend Rücksicht genommen. Das Maß, bis 2030 maximal 2,5 ha pro Tag in Hessen versiegeln zu dürfen ist viel zu hoch angesetzt. Es widerspricht auch der vom deutschen Verfassungsgericht festgesetzten Verpflichtung einer Generationengerechtigkeit. Keinesfalls dürfen die schwerwiegenden Folgen der aktuellen egoistischen, profitorientierten Entscheidungen auf kommende Generationen abgewälzt werden. Das dringend nötige, radikale Umdenken muss schon jetzt geschehen.