Nachdem das Verwaltungsgericht Kassel zunächst im Juni 2022 unseren Antrag auf
vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans „Garbenteich Ost“ bis zur
Entscheidung über den anhängigen Normenkontrollantrag abgelehnt hatte, legten wir
Widerspruch ein. Dieser war jetzt erfolgreich. Am 4.10.2022 verhängte das Gericht
einen Baustopp, bis über die Normenkontrolle im Hauptverfahren entschieden ist!
Wir wenden uns gegen einen in vielen Punkten fehlerhaften Umweltbericht,
insbesondere gegen eine völlig unzureichende Kartierung der Brutvögel und einen
mangelhaften Ausgleich. Dieser ist viel zu klein gewählt, da wir statt der vom
Gutachter festgestellten 6 Brutreviere der Feldlerche knapp 30 Reviere gefunden
haben. Außerdem sind Flächen gewählt worden, die als Lebensraum für die
Feldlerche nur in geringem Maße bis gar nicht geeignet sind, z.B. weil sie direkt an
die Autobahn angrenzen. Als Offenlandart meidet die Feldlerche solche viel
befahrenen Straßen. Bis heute ist der Planungsträger in keinerlei Weise auf unsere
Kritik und die der Unteren Naturschutzbehörde eingegangen und bezweifelt nach wie
vor unsere Sicht. Dabei steht die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt wie die Feldlerche
stellvertretend für eine immer schlechtere Lebensbedingungen auch für uns
Menschen.

NABU Hessen zum Baustopp des Gewerbegebietes Pohlheim-Garbenteich-Ost

Die Botschaft eines Hessenschau-Berichtes vom 6. Oktober „Tiere behindern
Bauprojekte“ ist ebenso irreführend wie die darin getroffene Aussage von Pohlheims
Bürgermeister Andreas Ruck, der gegenüber der Hessenschau erklärte „Die
Naturschutzbunde müssen nur die Hand heben und schon ist das Projekt gestoppt.“
Bauvorhaben werden in der Regel nicht überraschend und spontan für den Schutz
bestimmter Arten gestoppt. In diesem konkreten Fall hat der NABU bereits im
vergangenen Jahr sehr deutlich seine Kritik an der fehlerhaften Planung
(unzureichende Artkartierungen) und unzureichenden Ausgleichsmaßnahmen
vorgebracht. Der NABU hat hier nicht nur „die Hand gehoben“, sondern seine Kritik
mit Kartierungen über die vorkommenden Arten belegt. Diese Kritik wurde im Übrigen
auch von der Unteren Naturschutzbehörde geteilt und seit Dezember 2020 bei
mehreren Verfahrensschritten immer wieder vorgetragen. Hierauf wurde und wird bis
heute seitens der Planungsträger nicht eingegangen, trotz anders lautender
Äußerungen in den Medien.
Wenn Planungsträger schlechte Planungen vorlegen, ist das Verschulden von
Verzögerungen von Baumaßnahmen die schlechte Planung, nicht die seit vielen
Jahren dort lebenden Arten. Dass die Bedenken des NABU berechtigt sind, zeigt nun
die Begründung des Baustopps:
„jedoch hat der Senat aufgrund des vertieften Vorbringens erhebliche Zweifel
insbesondere an der Wirksamkeit der zum Schutz der europäischen Vogelart
Feldlerche vorgesehenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen“
Solche Verzögerungen wären leicht vermeidbar, wenn Planungen von
Ausgleichsmaßnahmen und Kartierungen so ordentlich gemacht würden, dass darin
ein ehrliches Interesse an einem Erhalt der beeinträchtigten Arten erkennbar ist. Wer
aus welcher Motivation auch immer eine Planung darauf ausrichtet, den Eingriff in die
Natur gering erscheinen zu lassen, muss dann auch einen gerichtlich verordneten
Baustopp ertragen und kann die Verantwortung für Verzögerungen nicht dem NABU
als Kläger zuweisen.