Stellungnahme des Naturschutzbeirates des Landkreises Gießen zum Regionalen Raumordnungsplan Mittelhessen (ROP)

Zu o.g. Planwerk nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Regionalplan Mittelhessen ist weiterhin ein nur unwesentlich gebremster Verbrauch für „Vorrangflächen für Industrie− und Gewerbe“ vorgesehen. Das ist keine zukunftweisende Planung in Anbetracht von Artenschwund, Klimakatastrophe, Überschwemmungen und Wasserversorgungsproblemen. Diese Probleme werden zwar in der Einleitung des Planes selbst beschrieben, dann aber darauf in keiner Weise ausreichend Rücksicht genommen. Das Maß, bis 2030 maximal 2,5 ha pro Tag in Hessen versiegeln zu dürfen ist viel zu hoch angesetzt. Es widerspricht auch der vom deutschen Verfassungsgericht festgesetzten Verpflichtung einer Generationengerechtigkeit. Keinesfalls dürfen die schwerwiegenden Folgen der aktuellen egoistischen, profitorientierten Entscheidungen auf kommende Generationen abgewälzt werden. Das dringend nötige, radikale Umdenken muss schon jetzt geschehen.

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Kein Gewerbegebiet Garbenteich Ost!

Die Stadtverordneten haben mehrheitlich der Entwicklung einer Fläche von 25 ha Gewerbegebiet incl. einem kleinen Wohn-Gewerbe-Mischgebiet zugestimmt. Vollkommen überdimensioniert für das Dorf Garbenteich Mängel, die in einem nicht ausreichenden Artenschutz und ungenügenden Kompensationsmaßnahmen bestehen, wurden nicht beseitigt, was nicht hinnehmbar ist und rechtliche Schritte notwendig macht.

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